ist gekört
ist angeritten
ist mit Schutzvertrag
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Im Rahmen einer Hengstkörung werden geeignete Hengste für die Zucht ausgewählt. Sachkundige Richter entscheiden über die Auswahl. Als verbindliche Grundlage dienen gesetzliche Regelungen und die Vorschriften der jeweiligen Pferdezuchtverbände. Die geforderten Voraussetzungen der Zuchtverbände können sich voneinander unterscheiden. Eine Zuchtbescheinigung für die Eintragung in das Zuchtbuch ist jedoch immer notwendig. Somit erfolgt bei jedem Hengst auch immer eine Prüfung auf Leistung und Abstammung.
Im Vergleich zu einer Stute unterliegt der Hengst einer strengeren Selektierung. Für die Eintragung ins Zuchtbuch muss es für den Körungsanwärter eine Zuchtbescheinigung geben. Sie weist die Abstammung nach. Verlangt wird oftmals auch, dass die Vorfahren im Zuchtbuch eingetragen sind und eine Dokumentation über mehrere Generationen vorliegt. Liegt die Bescheinigung in Form eines Abstammungsnachweises oder einer Geburtsbescheinigung vor, ist der Weg für die Eintragung ins Zuchtbuch frei.
Für eine Körung müssen die ausgewählten Pferde gesund und tauglich für die Zucht sein. Bei der tierärztlichen und klinischen Körungsuntersuchung werden
untersucht. Darüber hinaus werden Röntgenaufnahmen von den Knie- und Sprunggelenken sowie von den Zehen gemacht. Gemäß der Regelungen muss der Hengst ein Mindestalter von zwei Jahren haben und an einer Hengstvorauswahl teilnehmen. Diese Vorauswahl entscheidet über die Zulassung zur Körung. Das Stockmaß richtet sich nach der jeweiligen Pferderasse und den diesbezüglichen Standards. Gekört werden können auch Hengste unter Ponyrassen, für die ein Stockmaß von höchstens 148 cm typisch ist.
Hengste müssen eine Hengstleistungsprüfung ablegen. Diese besteht folgenden Teilen:
Gekörte Hengste können Preise in Millionenhöhe erzielen. Im Jahr 2018 erreichte ein Prämienhengst auf der Hannoveraner Körung einen Zuschlag von über zwei Millionen Euro. Die Preise für einen gekörten Hengst, Springhengst oder Dressurhengst kann im großen Rahmen im sechsstelligen Bereich liegen. Das hat gerechtfertigte Gründe: Hengste produzieren im Vergleich zu Stuten viel mehr Nachkommen. Darauf baut sich eine ganze Zuchtpopulation auf, die mit jeder Körung verbessert wird. Daraus gehen Pferde der Meisterklasse hervor, die hervorragende Bewegungsqualitäten, eine einzigartige Körperbeherrschung und Fähigkeiten für die Zucht mitbringen.
Bei der Hengstleistungsprüfung (HLP) geht es um die Selektion der Hengste für den späteren Einsatz als Zuchthengst. Nur bei Bestehen dieser Prüfung gibt es einen Eintrag in das Hengstbuch.
Nach der Körung besteht die Prüfung in unterschiedlichen Aufgaben. Grundsätzlich gibt es drei Prüfungsvarianten im Rahmen einer HLP.
Nach der Körung kann es noch Nachkörungen geben.
Züchter und Reiter, die einen gekörten Hengst kaufen möchte, brauchen viel Erfahrung mit Pferden. Das gilt insbesondere für Hengste. Beim Erwerb eines Junghengstes muss die bereits mitgebrachte Erziehungsarbeit der Vorbesitzer nämlich weitergeführt werden. Alle Nachweise zur Körung und einer Hengstleistungsprüfung müssen vorliegen sowie Dokumente zu gesundheitlichen Untersuchungen. Auch gekörte Hengste mit Turniererfahrung können auf ehorses gefundenw werden.
Im Rahmen von verschiedenen Großveranstaltungen zum Erwerb gekörter Hengste fangen die Preise im sechsstelligen Bereich an. Die untere Preiskategorie für diesen Pferdetyp fängt im fünfstelligen, mittleren Preissegment an.
Ein gekörter Hengst hat mit der Körung die Voraussetzung erfüllt, um im nächsten Schritt zur Zucht zugelassen zu werden.
Das hängt vom Vorliegen einer Zuchtbescheinigung, dem Alter und dem Ergebnis der Vorauswahl ab.
Gekört lautet die Körentscheidung der Richter als Ergebnis der Körung nach erfolgreicher Musterung hinsichtlich Gangart, Raumgriff, Schwung und Körperbau.