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Pferde und Steuer – Welche Kosten können unter welchen Bedingungen abgesetzt werden?

von Michelle Breitenfeld
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Hohe Tierarztkosten oder monatliche Futterkosten können finanziell belastend sein. Doch sind diese Ausgaben steuerlich relevant? Kann man das Pferd steuerlich absetzen? Was in der Einkommenssteuererklärung diesbezüglich vermerkt werden sollte und was nicht, sollte jeder Pferdehalter wissen. 

Das Pferd steuerlich absetzen – welche Kosten sind unter welchen Bedingungen absetzbar?

Damit Kosten, die das Pferd betreffen, steuerlich absetzbar sind, müssen Bedingungen gelten. Werden anfallende Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung aufgefasst, können sie steuerlich abgesetzt werden. Allerdings ist diese Haushaltsnähe in den meisten Fällen problematisch und nicht immer gegeben. Pferde, die in einem externen Stall stehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden, egal ob es sich um Tierarzt- oder Hufschmiedkosten handelt.

Bei Hunden und Katzen können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise der Hundefriseur, sofern er im eigenen Heim tätig ist. Bei Pferden sind diese haushaltsnahen Bedingungen größtenteils nicht gegeben, weshalb nur in Ausnahmefällen eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben ist. Tierarzt- und Hufschmiedkosten, die extern anfallen, können demnach nicht abgesetzt werden.

Es gibt jedoch Grauzonen, die individuell behandelt werden müssen. Dies gilt beispielsweise, wenn der Tierarzt sein Tier selbst behandeln würde bzw. das Tier seiner Frau, und sich die Tierarztpraxis im Wohnhaus befindet. Doch solche Fälle sind Ausnahmen. Grundsätzlich können Kosten rund um das Pferd nicht steuerlich abgesetzt werden, sofern das Pferd nicht auf dem eigenen Wohngrundstück steht. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Tierhaftpflichtversicherung absetzbar ist. Die Haftpflichtversicherung für das Pferd wirkt steuermindernd, wenn sie in der Einkommenssteuererklärung vermerkt wird. Die Versicherung fällt in die Kategorie „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“. 

Welche Kosten für Haustiere sind steuerlich absetzbar?

Allgemein sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Dazu zählen zum Beispiel ein Tierfriseur, der seine Arbeit im Haus des Besitzers verrichtet oder tierärztliche Leistungen, die im Haus des Tierbesitzers erfolgen.

pferd steuerfrei?

Manche anfallenden Kosten für das Pferd sind nicht absetzbar. Beispielsweise solche, die die Versorgung betreffen. Diese Kosten gehören zur “privaten Lebensführung” und sind nicht absetzbar.

Pferd steuerlich absetzen – diese Kosten sind nicht absetzbar

Manche anfallenden Kosten für das Pferd sind nicht absetzbar. Dazu zählen beispielsweise jegliche Ausgaben, die die Versorgung des Tieres betreffen, wie Futter, Sattelzeug, Pflegeartikel oder Reitbekleidung. Auch etwaiges Spielzeug ist nicht absetzbar. Diese Kosten zählt man zur sogenannten „privaten Lebensführung“, weshalb sie steuerlich nicht relevant sind. Auch Tierarztkosten können nicht abgesetzt werden. Bei kleineren Tieren, die im gleichen Haushalt leben, ist das Absetzen von Kosten leichter möglich, da eine Haushaltsnähe besteht. Doch im Fall der Pferdehaltung sind in den meisten Fällen keine haushaltsnahen Dienstleistungen gegeben, was die Kosten nicht absetzbar macht. 

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Sind Tierarztkosten außergewöhnliche Belastungen?

Tierarztkosten zählen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, da die Tierhaltung zur privaten Lebensführung gerechnet wird und als Hobby zu sehen ist.

Verkauf von Pferden: steuerfrei oder steuerpflichtig?

Beim Pferdekauf und -verkauf kommt es sehr darauf an, ob der Verkauf auf Hobbygrundlage erfolgt oder ob es sich um eine auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit handelt. Verkauft man als Privatperson ein Pferd, ist dies prinzipiell steuerfrei. Erfolgt regelmäßig ein Kauf und Verkauf im Rahmen einer Gewinnerzielung, handelt es sich um eine unternehmerische Tätigkeit. In diesem Fall werden die Gewinne steuerlich relevant. Für unternehmerische Tätigkeiten, wozu auch ein regelmäßiger Pferdeankauf und -verkauf zählt, ist ein Gewerbeschein und eine Anmeldung des Gewerbes erforderlich. Gegebene Umsätze sind in diesem Fall ab einer gewissen Grenze umsatzsteuerpflichtig. Ist kein Gewerbe angemeldet, darf auch keine Umsatzsteuer berechnet werden. 

Kann ich die Pferdehaftpflicht von der Steuer absetzen?

Ja, die Pferdehaftpflichtversicherung kann steuerlich geltend gemacht werden. Sie wirkt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung steuermindernd.

Absetzbarkeit von Pferdehaltungskosten für Selbstständige und Unternehmen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Pferdehaltungskosten ist vor allem für Selbstständige und Unternehmen relevant, die Pferde im Rahmen ihrer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit nutzen. Dazu zählen zum Beispiel Reitschulen, Zuchtbetriebe oder landwirtschaftliche Unternehmen, die Pferde als Wirtschaftsgut einsetzen. Diese Kosten können in der Regel als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sofern ein direkter Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden kann.

Zu den absetzbaren Ausgaben zählen unter anderem Futterkosten, Stallmiete, tierärztliche Aufwendungen, Anschaffungskosten sowie Versicherungen. Wichtig ist jedoch, umfangreiche Nachweise wie Rechnungen, Verträge und ein ordnungsgemäß geführtes Kassenbuch bereitzuhalten. Pferde, die rein privat genutzt werden, können hingegen steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Pferde als Therapie- und Heilmittel – Steuerliche Vorteile für Privatpersonen

Privatpersonen können unter bestimmten Umständen die Haltung eines Pferdes steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn es medizinisch notwendig ist, etwa für therapeutische Zwecke. Vor allem in Fällen, in denen ein Pferd begleitend zur Heilung oder Linderung chronischer Krankheiten eingesetzt wird – beispielsweise bei der Hippotherapie für Menschen mit körperlichen oder neurologischen Einschränkungen – kann eine steuerliche Anerkennung möglich sein.

Die Voraussetzung hierfür ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt, sowie der Nachweis, dass keine alternative, kostengünstigere Behandlungsmethode verfügbar ist. Zusätzlich müssen alle Kostenbelege, wie Rechnungen für Stallmiete, Futter oder tierärztliche Versorgung, eindeutig dokumentiert werden.

Steuerliche Besonderheiten beim Import und Kauf von Pferden

Beim Import und Kauf von Pferden aus dem Ausland können steuerliche Besonderheiten auftreten, insbesondere in Hinblick auf die Einfuhrumsatzsteuer. Diese wird fällig, wenn ein Pferd aus einem Nicht-EU-Land importiert wird. Sie orientiert sich am Wert des Pferdes sowie den Transport- und Versicherungskosten.

Innerhalb der EU entfällt die Einfuhrumsatzsteuer, es sei denn, das Pferd wird für gewerbliche Zwecke importiert. In diesem Fall kann unter Umständen eine inner gemeinschaftliche Erwerbssteuer anfallen. Käufer sollten sich vorab über die geltenden Bestimmungen informieren und die entsprechenden Unterlagen für das Finanzamt bereithalten.

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