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Equidenpass – Alle Infos im Überblick

von Michelle Breitenfeld
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Equidenpass: Verbesserte Identifizierung von Equiden

Seit dem 1. Juli 2009 benötigen alle Pferde binnen sechs Monaten nach ihrer Geburt einen Equidenpass. Hintergrund ist eine Verordnung der Europäischen Kommission vom 6. Juni 2008.

Hiermit soll u.a. die Identifizierung von Equiden verbessert und eindeutiger gemacht werden, um Missbrauch und Mehrfachausstellung von Pässen vorzubeugen. Diese Verordnung ist in den Mitgliedstaaten unmittelbares Recht geworden. Die Zuchtverbände identifizieren daher die Fohlen bereits bei Fuß der Mutter und stellen den Equidenpass aus.

Der Equidenpass ist jedoch keine neue Erfindung. Schon seit dem Jahr 2000 ist es nach den gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union (EU) erforderlich, dass für alle Pferde und Ponys innerhalb der EU bei jedem Transport – z.B. zum Tierarzt oder Turnier – ein Equidenpass mitgeführt wird.

Zudem ist der erforderliche Impfschutz bei einer Turnierteilnahme durch dieses Dokument nachzuweisen. Daher wurde der Equidenpass schon vor dem 1. Juli 2009 für alle Pferde/Ponys spätestens mit der Eintragung als Turnierpferd ausgestellt.

Was ist ein Equidenpass?

Der Equidenpass ist ein Ausweisdokument für Pferde, Ponys und Esel. Die Europäische Union schreibt vor, dass alle Einhufer, zu denen diese Tierarten gehören, einen Equidenpass brauchen.

Ausstellungs- und Eintragsformalitäten

Der Equidenpass enthält u. a.

  • die Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung, sofern vorhanden)
  • die Identifizierung des Pferdes (Mikro-Chip-Code, Lebensnummer, Graphiken zum Eintragen der Abzeichen des Pferdes/Ponys)
  • Angabe des Besitzers
  • eine Dokumentationsmöglichkeit über alle Impfungen und andere Medikationen, die dem Pferd verabreicht wurden (Arzneimittelanhang)

 

Was steht im Equidenpass eines Pferdes?

Der Equidenpass enthält die Zuchtbescheinigung, die Identifizierung des Pferdes, Angaben des Besitzers und eine Dokumentationsmöglichkeit über alle Impfungen und andere Medikationen, die dem Pferd verabreicht wurden.

Besitzerwechsel im Equidenpass korrekt eintragen

Beim Verkauf oder der Abgabe eines Pferdes muss der Besitzerwechsel im Equidenpass eingetragen werden. Hier erfahren Sie, wie der Prozess rechtlich korrekt durchgeführt wird.

Der neue Besitzer eines Pferdes ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Übertragung des Eigentums im Equidenpass zu dokumentieren. Dazu muss der Pass an die ausstellende Behörde oder das zuständige Zuchtbuch geschickt werden, um die Daten ändern zu lassen. Gleichzeitig ist der bisherige Besitzer verpflichtet, den Pass ordnungsgemäß zu übergeben.

In der Regel beinhaltet der Prozess die Vorlage eines Kaufvertrags oder einer Übertragungsurkunde, um den neuen Eigentümer zu bestätigen. Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, daher sollte dies rechtzeitig eingeplant werden. Es ist wichtig, dass die Angaben im Equidenpass korrekt und vollständig sind, da dieser als offizielles Dokument über Eigentum und Identifikation des Tieres gilt.

Wie kann ich einen Equidenpass beantragen?

Wer einen Pferdepass beantragen möchte, kann dies bei den jeweils zuständigen passausgebenden Stellen machen. Hierzu gehören zum Beispiel anerkannte Pferdezuchtverbände oder die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN).

Hierfür ist eine Identifikation durch den Tierarzt notwendig. Dieser kennzeichnet das Pferd mit einem Mikrochip und unterzeichnet dann alle notwendigen Unterlagen für den Equidenpass.

Folgende Informationen Deines Pferdes sind notwendig für eine Beantragung des Equidenpasses:

  • Geburtsjahr, Name, Geschlecht
  • Farbe und Beschreibung mithilfe eines vollständig und korrekt ausgefüllten Diagramms
    • Bei Schecken die Angabe, um welche Art von Schecken es sich handelt (Rapp-Schecke, Fuchs-Schecke etc.)
  • Vor- und Nachname des Besitzers sowie die vollständige Adresse
  • Bestätigung der Identifikation durch den Tierarzt
  • Wenn vorhanden, Abstammungsnachweise im Original
  • Angabe, ob das Pferd als Freizeitsportpferd oder als Turnierpferd registriert werden soll
  • Unterschrift vom Eigentümer

Voraussetzung für die Passausstellung durch die FN ist eine aktive Kennzeichnung des Pferdes mit einem Transponder in Form eines Mikrochips. Sowohl den Passantrag als auch den Transponder kannst Du auf der Internetseite der FN bestellen.

Kolik: Pferd auf einer Weide.

Was kostet ein Equidenpass?

Die Eintragung bei der FN als Freizeitpferd und die Ausstellung des Equidenpasses kosten 25€. Die Eintragung als Turnierpferd kostet 70€. Für Pferde ohne Rassebezeichnung werden 160€ fällig. Bei bereits eingetragenen Pferden, die nun als Turnierpferd eingetragen werden sollen, werden die bereits angefallenen 25€ angerechnet.

Wer ist für die Identifizierung verantwortlich?

Das Pferd wird entweder durch einen Beauftragten der Zuchtverbände oder Landeskommissionen, durch einen (Turnier-)Tierarzt oder durch einen Beauftragten der zuständigen Stellen identifiziert. Wer im Einzelfall zur Identifikation befugt ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Landeskommissionen und Zuchtverbände geben hierüber Auskunft. Neben dem Geschlecht werden Farbe, Abzeichen (‚Signalement‘) und alle Wirbe von Kopf und Hals erfasst und in ein Diagramm eingetragen.

Hat der Tierarzt ein Antragsformular nicht vorrätig, kann dieses bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) angefordert werden. Nachdem das Pferd identifiziert worden ist und der Antrag auf Registrierung bei der FN mit Diagramm eingereicht wurde, wird der Equidenpass mit dem eingehefteten Original des gezeichneten Diagramms zugeschickt.

FEI-Pässe können, genau wie andere international ausgestellte Pferdepässe im Aussehen von deutschen Pässen abweichen. Der Inhalt bleibt aber weitestgehend gleich. Falls es zu Änderungen, insbesondere im Bezug auf Eigentums-/Besitzstand, Abzeichen, Geschlecht oder Lebensmittelstatus des Pferdes kommt, muss dies beim jeweiligen Aussteller gemeldet werden. Auch bei Verlust des Equidenpasses müssen die zuständigen Stellen informiert werden.

Equidenpass beantragen ohne Papiere: Möglichkeiten und Herausforderungen

Wenn für ein Pferd keine Zuchtunterlagen oder Herkunftsnachweise vorhanden sind, kann die Beantragung eines Equidenpasses eine Herausforderung darstellen. Hier erfahren Sie, welche Optionen Ihnen in diesem Fall zur Verfügung stehen.

Zur Ausstellung eines Equidenpasses ohne vorhandene Papiere müssen Sie sich an die zuständige Pferdezuchtorganisation oder die ausstellende Behörde wenden. In solchen Fällen wird in der Regel ein „Ersatzausweis“ ausgestellt, der zusätzlich den Status „Schlachtung ausgeschlossen“ trägt. Dieser Eintrag stellt sicher, dass das Tier nicht in die Lebensmittelkette gelangen kann, da keine vollständigen Daten zur Herkunft oder medikamentösen Behandlung vorliegen.

Oftmals kann auch das Tier selbst mittels eines Mikrochips und eines detailreichen Signalements (körperliche Merkmale wie Farbe, Abzeichen und Wirbel) eindeutig identifiziert werden. Besitzer sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Ausstellung ohne Papiere mit höheren Kosten und einem potenziellen Ausschluss von züchterischen Aktivitäten verbunden sein kann.

Wer stellt den Equidenpass aus?

Wer einen Equidenpass beantragen möchte, kann dies bei den jeweils zuständigen passausgebenden Stellen machen. Hierzu gehören zum Beispiel anerkannte Pferdezuchtverbände oder die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN).

Pferde mit ausländischem Pass

Wenn Du ein Pferd aus dem Ausland gekauft hast, hat dies in der Regel einen ausländischen Pass und ist noch nicht in Deutschland registriert. Es muss neu registriert werden. Voraussetzung dafür ist die Identifizierung durch einen Tierarzt, welcher in dem Zuge die Angaben im Pass bestätigt. Findet sich im Pass ein Abzeichendiagramm, überprüft der Tierarzt dieses und setzt seinen Stempel und die Unterschrift darunter. Ansonsten zeichnet er selbst die Abzeichen ein und bestätigt sie dann mit Stempel und Unterschrift.

Im Anschluss wirst Du den Pass Deines Pferdes inkl. Formular für Besitzerwechsel an die FN schicken. Dort werden die Dokumente überprüft, ob diese den Vorgaben der EU entsprechen und anerkannt werden könnten.

Was passiert mit dem Equidenpass nach dem Tod des Pferdes?

Leider muss man sich nach dem Tod seines Lieblings auch noch um diverse Dinge kümmern. Dazu gehört auch, dass der Equidenpass ungültig gemacht werden muss. Der Pass muss an die Ausstellungsstelle oder an die Stelle, die Änderungen am Equidenpass vorgenommen hat, zurückgesendet werden.

Wird das Tier durch eine Tierkörperbeseitigung abgeholt, musst du dem Fahrer den Pass mitgeben. Solltest Du Dein Pferd schlachten lassen, wird der Pass in der Regel beim Schlachthof vor der Schlachtung übergeben.

 

Wie lange dauert die Ausstellung eines Equidenpasses?

Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Behörde zwischen zwei und sechs Wochen.

Wichtig zu Wissen

Aufgrund der stufenweise eingeführten Regelungen zum Equidenpass gibt es noch vereinzelt Pferde, die einen Equidenpass besitzen und zusätzlich die Zuchtbescheinigung des Zuchtverbandes. Üblich ist jedoch die sogenannte integrierte Zuchtbescheinigung, die fest im Equidenpass integriert ist. Für Pferde ohne Zuchtbescheinigung wird ein Equidenpass nach den unter Abschnitt I.1. des vorliegenden Kapitels genannten Modalitäten von der FN ausgestellt.

Muss der Equidenpass immer beim Pferd sein?

Bei Transporten oder auf Veranstaltungen ist der Pass zwingend vor Ort erforderlich.

Informationen zur Zuchtbescheinigung

Die Zuchtbescheinigung ist eine Urkunde, die mindestens Angaben über die Abstammung und Leistung eines eingetragenen oder reinrassigen Zuchttieres enthält und zusätzlich Angaben zu dessen Samen, Eizellen oder Embryonen enthalten kann. Weitere vorgeschriebene Angaben für die Zuchtbescheinigungen sind in den jeweiligen Zuchtbuchordnungen der Zuchtverbände festgehalten.

Für die der FN angeschlossenen Zuchtverbände sind diese Angaben in der Zuchtverbandsordnung vorgegeben:

  1. Name der Züchtervereinigung
  2. Ausstellungstag/-ort
  3. (internationale) Lebensnummer des Pferdes
  4. Rasse
  5. Name und Anschrift des Züchters und des Besitzers
  6. Deckdatum der Mutter
  7. Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen
  8. Kennzeichnung
  9. Namen, Lebensnummern, Geburtsnummern (falls vorhanden), Farbe und Rasse der Eltern sowie Namen, Lebensnummern und Rasse einer weiteren Generation
  10. Eintragung des Zuchtpferdes und seiner Vorfahren in die Abteilung eines Zuchtbuches
  11. die Unterschrift des für die Zuchtarbeit Verantwortlichen oder seines Vertreters
  12. das neueste Ergebnis der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertfeststellung des Pferdes, seiner Eltern und bei reinrassigen Pferden auch seiner Großeltern, ferner die Angabe der Behörde, die den Zuchtwert festgestellt hat
  13. ggf. die Entscheidung ‚gekört‘
  14. bei einem Pferd, das aus einem Embryotransfer hervorgegangen ist, außerdem die Angaben seiner genetischen und leiblichen Eltern sowie deren DNA- oder Blut-Typ

Die Zuchtbescheinigung ist ein Qualitätsnachweis. Zuchttiere können nur mit Übergabe einer Zuchtbescheinigung gehandelt werden (§ 12 TierZG).

Equidenpass verloren – Was tun?

Der Verlust des Equidenpasses kann für Pferdebesitzer eine stressige Situation darstellen, da dieser Pass rechtlich verpflichtend ist. Hier erfahren Sie die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um einen Ersatzpass zu beantragen und welche Konsequenzen dabei zu beachten sind.

Wenn Sie den Equidenpass verloren haben, müssen Sie den Verlust umgehend bei der ausstellenden Behörde oder Organisation melden. Dies ist in der Regel das Zuchtbuch führende Organ, bei dem das Pferd registriert ist. Falls Ihnen der ausstellende Verband nicht bekannt ist, kann die zuständige Tierseuchenkasse oder das Landwirtschaftsamt weiterhelfen. Zudem ist es ratsam, den Verlust polizeilich zu melden, da ein Equidenpass ein offizielles Dokument ist.

Nach der Meldung wird häufig ein Ersatzpass ausgestellt, der allerdings mit dem Vermerk „Schlachtung ausgeschlossen“ versehen sein kann, um einen Missbrauch auszuschließen. Planen Sie in jedem Fall eine Bearbeitungsdauer ein, die je nach Behörde mehrere Wochen betragen kann. Beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Ersatzpasses auch zusätzliche Kosten entstehen können.

Was passiert, wenn ich den Equidenpass nicht dabei habe?

Bei einer Kontrolle können Bußgelder zwischen 100 und 1.000 Euro verhängt werden.

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1 Kommentar

ehorses 17. Mai 2018 - 17:08

super Artikel

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