Welche Rechte habe ich als Käufer? Was heißt Gewährleistungsausschluss oder Gefahrenübergang? Ist das Pferd im Pferdekaufvertrag wirklich das Richtige? Was auf Dich zukommt und worauf Du bei einem Pferdekaufvertrag achten musst, haben wir in diesem Ratgeber für Dich zusammengefasst.
Alle, die Pferde kaufen und verkaufen, haben sich schon einmal mit dem Thema Pferdekaufvertrag auseinandergesetzt. Was Du als Reiter oder aber der Züchter beachten muss, erfährst Du bei uns. Darüber hinaus liest Du in diesem Ratgeber nach, auf was Du noch alles achten solltest beim Thema Pferdekauf.
Wesentliche Bestandteile eines Pferdekaufvertrages – Tipps
Vertragsparteien & Gewährleistungsausschluss
Zuerst werden die Vertragsparteien, also Käufer und Verkäufer, im Kaufvertrag festgelegt.
Als Käufer sollte ich mir dann 2 Fragen stellen:
- Ist der Verkäufer auch der wirkliche Eigentümer vom Pferd ?
Dazu kann man sich den Pferdepass vorlegen lassen, denn dort ist der Eigentümer eingetragen
- Ist der Verkäufer eine Privatperson oder ein Unternehmen?
Verkäufer: Unternehmen + Käufer: Privat = gewerblicher Vertrag
Verkäufer: Privat + Käufer: Privat = privater Vertrag
Ist der Verkäufer ein Unternehmen, wird ein gewerblicher Vertrag geschlossen. Damit hat der Käufer Gewährleistungsansprüche. Gewährleistungsansprüche sind Mängelrechte nach § 437 BGB. Hier haben wir sie einmal im Überblick zusammengefasst.
- 437 Nr. 1: Nacherfüllung
Die Behebung des Mangels durch den Verkäufer, insofern es für den Verkäufer nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
- 437 Nr. 2: Rücktritt
Ein Käufer kann bei nicht unerheblichem Mangel vom Vertrag zurücktreten.
- 437 Nr. 2: Minderung
Kaufpreisminderung: Statt zurückzutreten, kann der Kaufpreis gemindert bzw. ein Teil des Kaufpreises vom Verkäufer zurückerstattet werden.
- 437 Nr. 3: Schadensersatz
Schadensersatz: Der Käufer kann zusätzlich zu den anderen Ansprüchen Schadensersatz verlangen.
Diese Rechte kommen zum Beispiel dann zum Tragen, wenn nach dem Kauf eine chronische Krankheit beim Pferd entdeckt wird, von der man vorher nichts wusste. Sollte der Verkäufer jedoch eine Privatperson sein, können die Mängelrechte ausgeschlossen werden. Das nennt man dann Gewährleistungsausschluss.
Kaufgegenstand – Das Pferd
Der Kaufgegenstand ist das Pferd. Dabei ist es egal, zu welche Pferderasse der Vierbeiner gehört, ob es sich um ein Pony handelt oder ob Du Deine Reitbeteiligung kaufen möchtest – Der Verkaufsgegenstand bleibt gleich.
Hier eine Checkliste, welche Daten des Pferdes benötigt werden:
- Name
- 15-stellige Lebensnummer
- Geschlecht
- Abstammung
- Abzeichen
Um sicherzugehen, dass hier tatsächlich das richtige Pferd angegeben wird, kann der implantierte Chip des Pferdes ausgelesen werden, welcher die Lebensnummer enthält. Die Implantierung eines Chips ist für alle Pferde, die nach dem 01. Juli 2009 geboren wurden, Pflicht.
Was muss in einem Pferdekaufvertrag stehen?
In einem Pferdekaufvertrag sollten Name und Adresse des Käufers sowie die Angaben zum Kaufgegenstand (dem Pferde), die Zahlungsinformation sowie sonstige wichtige Hinweise enthalten sein.
Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
Auch der Kaufpreis sowie Zeitpunkt und Art der Bezahlung müssen im Kaufvertrag festgelegt werden. Wird per Überweisung gezahlt, sollte die Bankverbindung des Verkäufers mit aufgenommen werden. Auch eine Anzahlung oder Ratenzahlung kann vereinbart werden und ist im Kaufvertrag festzuhalten.
Eigentums- und Gefahrübergang
Verkäufer haben oft großes Interesse am Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer ist dann noch so lange der Besitzer, bis der volle Kaufpreis vom Käufer bezahlt wurde.
Der Gefahrübergang soll im Sinne des Verkäufers jedoch so früh wie möglich geschehen, also am besten schon mit Vertragsschluss. Damit trägt der Käufer sofort das volle Risiko, sollte sich das Pferd verletzen oder sogar sterben (Verschlechterung & Untergang). Logischerweise geht der Käufer damit ein Risiko ein. So ist es sinnvoll, im Kaufvertrag festzulegen, dass der Gefahrübergang der Zeitpunkt ist, an dem das Pferd vom Käufer abgeholt wird oder im neuen zu Hause ankommt.
Weitere Vereinbarungen im Pferdekaufvertrag
- Gewährleistungsrechte/ Gewährleistungsausschlüsse
Wie schon zu Beginn erläutert, dürfen Privatpersonen Gewährleistungsansprüche ausschließen.
- Beschaffenheitsvereinbarungen
Wurde ein bestimmter Ausbildungsstand versprochen? (schmiede- und verladefrom o.ä.)
Kann das Pferd Turniererfahrung oder sogar Erfolge vorweisen?
Ist es zur Zucht geeignet?
Wie ist der Gesundheitszustand?
Wichtig zu wissen – Die Schriftformklausel
Die Schriftformklausel besagt, dass nur das, was schriftlich festgehalten wurde, auch rechtskräftig ist. Man sollte niemals auf diese Klausel verzichten, da sie in einem Streitfall essenziell ist.
Pferdekaufvertrag – Welche Dokumente müssen übergeben werden?
Es müssen alle wichtigen Dokumente an den Käufer übergeben werden.
Besonders wichtig sind Pferdepass und Eigentumsurkunde, aber auch die Zuchtbescheinigung oder der Deckschein können gegebenenfalls dazu zählen.
Form des Pferdekaufvertrags
Ja, auch Handschlag und mündliche Vereinbarung sind rechtskräftige Mittel, um einen Kaufvertrag zu schließen. Das Risiko ist damit allerdings sehr hoch, denn was passiert, wenn ein Vertragspartner sich plötzlich nicht mehr an das Geschäft hält? Dann kann man meist nicht mehr viel ausrichten. Ein schriftlicher Kaufvertrag ist beim Pferdekauf von daher ein klares Muss.
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Wie läuft so ein Pferdekauf eigentlich ab? Das ist natürlich immer etwas unterschiedlich, jedoch sieht ein typischer Pferdekauf wie folgt aus:
- Besichtigung
Zuerst musst du ein Pferd finden, dass deine Kriterien erfüllt. Welches Pferd zu dir passt, kommt ganz auf dich an. Du musst also vorher festlegen, wie alt, wie groß und wie gut das Pferd ausgebildet sein soll. Dann begibst du dich auf die Suche und schaust zum Beispiel auf dem großen Pferdemarkt von ehorses nach deinem Traumpferd.
- Probereiten (je nach Ausbildungsstand des Pferdes)
Meistens wird 1- bis 2-mal Probe geritten und dann muss man sich auch schon entscheiden. In manchen Fällen wird aber auch ein Probezeitraum zugelassen.
- Ankaufsuntersuchung (AKU)
Das Ergebnis der Ankaufsuntersuchung sollte im Kaufvertrag zur Beschaffenheitsgrundlage gemacht werden. Die Befunde der AKU werden also verschriftlicht in den Kaufvertrag aufgenommen.
Lass Dich bei der Ankaufsuntersuchung von Deinem Trainer, einem Züchter oder Tierarzt begleiten. Es ist immer wichtig, eine erfahrene Person zu haben, die Dich bei schwierigen Entscheidungen gut beraten und Dir Tipps geben kann.
Wie lange kann ich vom Kaufvertrag eines Pferdes zurücktreten?
Der Käufer hat das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten, allerdings nur, wenn zum Zeitpunkt der Übergabe bereits ein Mangel vorgelesen hat. In der Regel muss der Käufer seine Rechte innerhalb von zwei Jahren geltend machen.
Was ist nach dem Kauf zu tun?
Der Eigentumswechsel von Pferden muss auch bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angegeben werden. Es ist die Aufgabe des Käufers, das nötige Formular der FN und den Pferdepass an die FN zu schicken.
Weitere Informationen zu rechtlichen Aspekten rund um den Pferdekauf sowie Kontakt zu Anwälten findest Du in unserem Beitrag Rechtliche Grundlagen.
Was ist bei einem Pferdekaufvertrag zu beachten?
Beachtet werden muss, dass alle wichtigen Punkte mit in den Pferdekaufvertrag aufgenommen sind, sodass Käufer und Verkäufer abgesichert sind.
Wichtige Fragen rund um das Thema Pferdekauf – Ein Experteninterview
In den letzten Jahren haben sich unsere Kaufgewohnheiten generell sehr verändert, so auch der Kauf eines Pferdes. Rechtsanwalt Andreas Ackenheil ist auf das Thema Pferdekaufrecht spezialisiert und hat die wichtigsten (rechtlichen) Fragen zu diesem Thema beantwortet: