Am 22.11.2022 tritt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft, durch die die Kosten für Tierarztbesuche deutlich ansteigen. Die Gebührenordnung wurde auf Basis einer Studie aktualisiert und angepasst.
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebührenordnung für Tierärzte wurde zuletzt 1999 überarbeitet und nun aktualisiert. Der Grund für die GOT ist die Erstellung eines transparenten Preisgefüges, damit der Wettbewerb unter Tierärzten nicht durch den Preis, sondern durch Leistung determiniert wird. Die neue Ordnung wurde auf Basis einer Studie erstellt, welche sich unter anderem auch mit der Kostendeckung verschiedener und neuer Untersuchungen für Tierärzte befasst. Daraufhin wurden die Untersuchungskosten angepasst und beispielsweise eine Pflicht zur Berechnung von Wegegeld eingeführt. Ebenso sind die Preise für Tierärzte verpflichtend und dürfen nicht unterschritten werden, sondern lediglich mit einfachem, doppelten oder dreifachem Satz berechnet werden. Übersteigen die Kosten den dreifachen Satz, muss dies vor der Behandlung abgesprochen werden.
Für eventuell anfallende Tierarztkosten sollte immer eine Rücklage bestehen, damit es nicht zu finanziellen Engpässen kommt. Eine weitere Möglichkeit sind Kranken- und OP-Versicherungen.
Wird alles teurer?
Es werden nicht alle Untersuchungen teurer. Teurer werden zum Beispiel Impfungen und allgemeine Untersuchungen, sowie Beratungen. Hier kann der Satz auf bis zu 30,78 Euro hochgestuft werden. Impfungen können das Doppelte kosten. Im Gegensatz dazu werden beispielsweise Röntgenuntersuchungen, Gastroskopien oder Bronchoskopien günstiger, als vorher.
Quelle: st-georg.de